Geldwäscheprävention bei Immobiliengeschäften

Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden,

seit einiger Zeit gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz (GwG). Wir als Immobilienberater sind nach dem geltenden Gesetz bei Kontaktaufnahme verpflichtet, bestimmte Informationen über unsere Kunden und deren Vertragspartner zur Durchführung einer Geldwäscheprüfung einzuholen. Unsere Kunden sowie deren Vertragspartner wiederum sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Auskünfte wahrheitsgemäß zu erteilen.

Zu diesem Zweck bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität) vor Anbahnung einer Geschäftsbeziehung zu erheben haben. Dies erfolgt mittels einer Kopie Ihres Personalausweises Link.

Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig Link.

Wir versichern Ihnen, dass diese Informationen vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zwecke der Legitimationsprüfung verwendet werden. Wir glauben, dass es auch Ihr Anliegen ist, mit Dienstleistern zusammen zu arbeiten, die die geltenden Gesetze beachten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und hoffen auf Ihre Unterstützung bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Auflagen.

Ihr SMART-TEAM

Weitere Informationen können Sie dem nachfolgenden Informationsflyer des IVDs entnehmen:
IVD Geldwäschegesetz

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